Die Specialized Fabrication Group LLC und ihre Tochtergesellschaften (zusammenfassend„SFE Group“) garantieren („beschränkte Garantie“) dem Käufer eines von der SFE Group hergestellten Produkts („Produkt“oder„Produkte“), dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versands an den Käufer und während der unten definierten Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen. Wenn ein Produkt nicht der beschränkten Garantie entspricht, repariert oder ersetzt die SFE Group oder ein von der SFE Group autorisierter Dritter das fehlerhafte Produkt im Umfang der Nichtkonformität, sofern der Käufer der SFE Group unverzüglich und in jedem Fall innerhalb der Garantiezeit eine schriftliche Mitteilung mit detaillierter Angabe der Nichtkonformität oder des Mangels zukommen lässt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt: (a) zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer für alle Produkte, die unter den Markennamen B&B™, Bortech®, Calder®, Climax®, Fit-up Pro™, H&S Tool®, Mathey Dearman®, Magnatech®, PPM™ oder TAG™ verkauft werden; (b) zwölf (12) Monate ab Versanddatum an den Kunden für Schweißgeräte und elektrische Teile, die unter den Markennamen Axxair® verkauft werden; (c) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Käufer für mechanische Teile, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden; und (d) vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Lieferung an den Käufer für Orbital-Sägeblätter, die unter dem Markennamen Axxair® verkauft werden und die [SKU-Nummer] 81/121/122/171/172/222/322/421/521/721/1100.
Die beschränkte Garantie ist die einzige Garantie der SFE Group in Bezug auf ein Produkt, und die SFE Group lehnt ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf dieses Produkt ab, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Die hierin enthaltenen Rechtsbehelfe und Einschränkungen sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des Käufers bei Leistungsproblemen mit dem Produkt.
Die SFE Group haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder -unterbrechung, Datenverlust, Kosten für die Beschaffung von Ersatz oder Ersatzprodukten, Unterbrechung des Dienstes oder besondere, exemplarische, strafbare, indirekte, Folge- oder zufällige Schäden haftbar, und in keinem Fall haftet die SFE Group gegenüber dem Käufer oder den Kunden des Käufers (falls vorhanden) insgesamt über den Betrag hinaus, den der Käufer an die SFE Group für das fehlerhafte Produkt gezahlt hat, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig, selbst wenn die SFE Group auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Die beschränkte Garantie gilt nicht für:
Jedes Produkt, das (a) unsachgemäß verwendet, vernachlässigt, missbraucht, einem Unfall ausgesetzt oder unsachgemäß verändert, installiert, repariert oder gewartet wurde, ohne dass dies durch die SFE Group verursacht wurde; (b) für einen anderen Zweck als den vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts verwendet wurde; (c) entgegen geltendem Recht verwendet wurde; (d) entgegen den Sicherheits- und sonstigen Anweisungen der SFE Group verwendet wurde, die in Produktsicherheitshinweisen, Warnungen, Anweisungen und Schulungsmaterialien, Handbüchern, Videobändern oder ähnlichen Materialien enthalten sind; oder (e) von einer anderen Person als der SFE Group oder einem autorisierten Vertreter der SFE Group repariert oder verändert wurde.
Die SFE Group übernimmt keine Gewährleistung für Materialien und Komponenten von Drittanbietern. In Bezug auf solche Materialien oder Komponenten, die von Drittanbietern bereitgestellt wurden und die die dokumentierten Inspektions- und/oder Testanforderungen der SFE Group erfüllt haben, werden alle Gewährleistungen von Drittanbietern von Materialien und/oder Komponenten in Bezug auf die in den Produkten enthaltenen Materialien und Komponenten hiermit von der SFE Group an den Kunden abgetreten, soweit dies der SFE Group gesetzlich gestattet ist.